Golfversicherungen im Überblick

Das Basis-Paket:

DIE GOLFVERSICHERUNG L

Um nur 12 Euro pro Kalenderjahr ist Ihre gesamte Golfausrüstung und Golfbekleidung außerhalb Ihrer Wohnung, sowie sonstige Kleidungsstücke innerhalb eines anerkannten Golfclubs oder Golfgeländes, weltweit gegen Verlust oder Beschädigung durch

  • Transportunfälle
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Überschwemmung
  • Leitungswasser
  • Raub, Einbruchsdiebstahl und nachgewiesenen Diebstahl
  • höhere Gewalt hervorgerufenen Ereignisse (z.B. Erdbeben, Krieg, Unruhe, Streiks)
  • bis zu einer Höhe von 1.100,– Euro versichert.

NEU: Zusätzlich sind auch auf Reisen im Ausland (alle Länder außerhalb des Wohnsitzlandes der versicherten Person) die gemieteten oder geliehenen Golfschläger und Golfbags versichert.

Die Schlägerbruch-Versicherung
Sollte Ihnen ein Schläger beim Spiel zu Bruch gehen, bringen Sie uns einfach eine schriftliche Bestätigung des Golfclubs und wir ersetzen die Kosten einer fachmännischen Reparatur bis zu 190,– Euro. pro Schläger. Kaufen Sie statt der Reparatur einen neuen Schläger, so erhalten bei Vorlage des Wiederbeschaffungsbelegs bis zu 100. -Euro.

Die Haftpflichtversicherung
Sobald Sie sich auf dem Gelände eines Golfclubs befinden, erstreckt sich der Versicherungsschutz weltweit bis zu einer Summe von 750.000,– Euro.

Die „Hole in one“-Versicherung
Damit ein Glücksfall nicht zum Reinfall wird, ersetzen wir bei einem offiziellen Turnier die Kosten einer „Hole in One“- Feier bis zur Rechnungssumme von 375,– Euro.

Jetzt noch umfangreicher:

DIE GOLFVERSICHERUNG XL

Für 36 EURO pro Kalenderjahr: Die Golfverischerung XL bietet höhere XL-Deckungssummen von bis zu 3.000,– Euro für Ihre gesamte Golfausrüstung. Darüber hinaus gewährt dieses Paket einen Schläger­kosten­ersatz von bis zu 300,– Euro pro Schläger (100,– Euro bei Neukauf). Ihre Hole-in-One-Feier deckt die Golfversicherung XL mit einem Betrag von 500,– Euro.

Zusätzlich versichert sind:

  • Alle zur Golfausrüstung zählenden Geräte mit Golfzusatzfunktionen (Navis, GPS, Entfernungsmesser, Golfuhren etc.) sind bis zu einer Höhe von 300,– Euro. E-Trolleys sind bis zu 1500.– Euro gegen einfachen Diebstahl und Einbruchdiebstahl versichert.
  • Die Kosten für Leihschläger (bei Gepäckverlust oder -verspätung) werden bis zu einer Höhe von 500,– Euro übernommen.

NEU: Zusätzlich sind auch auf Reisen im Ausland  (Ausland umfasst alle Länder außerhalb des Wohnsitzlandes der versicherten Person) die gemieteten oder geliehenen Golfschläger und Golfbags versichert.

ERWEITERUNG: Die Golfversicherung XL deckt Golfgepäck-Diebstahl aus Kraftfahrzeugen ab
 (VORAUSGESETZT die Ausrüstung war von außen nicht einsehbar). Für Golfgepäckdiebstähle im Ausland (Ausland umfasst alle Länder außerhalb des Wohnsitzlandes der versicherten Person) gilt in jedem Versicherungsfall ein Selbstbehalt von EUR 250. –

Jetzt erweitert und verbessert:

DIE GOLFVERSICHERUNG XXL

Hochwertiges und exklusives Golf-Equipment sowie teure E-Trollies brauchen auch einen exklusiven Schutz. Um 120 Euro im Kalenderjahr sind Ihre Begleiter bis zu einem Betrag von 10.000.- versichert!

Die zur Golfausrüstung zählenden Geräte mit Golfzusatzfunktionen (Navis, GPS, Entfernungsmesser, Golfuhren etc.) sind bis 1000,– Euro und E-Trolleys bis zu 5000.– Euro gegen einfachen Diebstahl und Einbruchdiebstahl versichert.

  • Geht der Schläger zu Bruch, so werden die Reparaturkosten bis 500- Euro (Ablöse 100.- Euro) ersetzt.
  • Bei einem „Hole in One“ übernehmen wir die Rechnung der Feier bis 1000.- Euro.
  • Die Kosten für Leihschläger bei Gepäckverlust oder -verspätung werden bis zu einer Höhe von 1000,– Euro ersetzt.

NEU: Zusätzlich sind auch auf Reisen im Ausland  (Ausland umfasst alle Länder außerhalb des Wohnsitzlandes der versicherten Person) die gemieteten oder geliehenen Golfschläger und Golfbags versichert.

Die Golfversicherung XXL deckt auch Golfgepäck-Diebstahl aus Kraftfahrzeugen ab
 (VORAUSGESETZT die Ausrüstung war von außen nicht einsehbar). Für Golfgepäckdiebstähle im Ausland (Ausland umfasst alle Länder außerhalb des Wohnsitzlandes der versicherten Person) gilt in jedem Versicherungsfall ein Selbstbehalt von EUR 250. –